Die Arbeitsgemeinschaft des MDK Sachsen
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist als Arbeitsgemeinschaft organisiert. Wer Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft werden kann, regelt das Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V). Die Mitglieder des MDK Sachsen finden Sie hier.
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Dienst der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e.V. sind
- die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
- der BKK-Landesverband Mitte
- die IKK classic
- die Ersatzkassen gemäß § 278 Abs. 2 SGB V
- die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau