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Aufgaben und Grundlagen

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Über die Arbeit des MDK Sachsen

Die Leistungen der gesetzlichen Kankenversicherung und der sozialen Pflegversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Mit dem medizinischen und pflegerischen Wissen des MDK Sachsen stellen die Kranken- und Pflegekassen dies sicher.

Aufgaben des MDK Sachsen

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat die Aufgabe, Interessenwahrer der Solidargemeinschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • den Anspruch jeder/s Versicherten auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung nach dem Maß des Notwendigen zu wahren

  • sozialmedizinischen Sachverstand bei der aktiven Mitgestaltung des Gesundheitswesens einzubringen

  • von Leistungsanbietern unabhängige und neutrale Beratung und Begutachtung vorzunehmen

  • als sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der sächsischen Kranken- und Pflegekassen zu wirken
    • bei der Begutachtung im Einzelfall 
    • bei der Beratung der Kranken- und Pflegekassen in Grundsatzfragen

  • auf Landesebene als eigenständige, von den Krankenkassen gemeinsam getragene Arbeitsgemeinschaft zu wirken.

Leitbild des MDK Sachsen

MDK Sachsen - Wir übernehmen Verantwortung

Als Mitglied der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste beraten und begutachten wir bundesweit effizient und nach einheitlichen Maßstäben auf der Basis hoher fachlicher Kompetenz im Interesse der Versicherten im Sozialsystem.


Kompetenz

  • Wir arbeiten auf der Basis bundeseinheitlicher Wissensstandards.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen sich aktiv in die Arbeit der Kompetenz-Centren und Sozialmedizinischen Expertengruppen der MDK-Gemeinschaft ein.
  • Der MDK ist regional aufgestellt und bundesweit vernetzt.
  • Unsere Mitarbeiter halten ihr Fachwissen selbstbewusst up-to-date und arbeiten eigenverantwortlich.
  • Der MDK Sachsen stellt für übergreifende Themen Expertinnen und Experten zur Verfügung.

Leistungen

  • Qualität und Einheitlichkeit der sozialmedizinischen Beratung bundesweit stehen für uns im Focus des Handelns.
  • Unsere Begutachtungs- und Beratungsleistungen werden stets an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben orientiert.
  • Wir erbringen unsere Leistungen wirtschaftlich.
  • Wir sehen uns als kompetente Berater der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit Verantwortung für eine optimale Versorgung der Versicherten.

Prozesse

  • Wir setzen für die Aufgabenerledigung innovative und motivierende Lösungen ein.
  • Die Prozesse der Leistungserbringung sind für unsere Mitarbeiter und die Träger transparent.
  • Beratungsleistungen werden von den Mitarbeitern des MDK Sachsen gewissenhaft und effizient erbracht.
  • Qualitätsmanagement- und Controlling-Instrumente garantieren für eine nachvollziehbare und wirksame Selbstkontrolle.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Die Mitarbeiter sind der Erfolgsgarant des MDK Sachsen.
  • Wir fordern und fördern eine der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung dienenden Wertekultur.
  • Das Zertifikat "berufundfamilie" gibt den Rahmen für ein optimales zeitgemäßes Arbeitsumfeld vor.
  • Wir tragen Begeisterung und ein ausgeprägtes Selbstverständnis als Dienstleister nach außen.
  • Die Gutachter erbringen ihre Leistungen unabhängig und im Bewusstsein der Verantwortung für eine gerechte Versorgung im Sozialsystem.

Gesetzliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)

Aufgaben

  • § 275 Begutachtung und Beratung

Organisation

  • § 278 Arbeitsgemeinschaft
  • § 281 Finanzierung und Aufsicht

Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

Begutachtung von Pflegebedürftigkeit einschl. der Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz

  • § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit einschl. Feststellungen zur medizinischen Rehabilitation

  • § 45a Berechtigter Personenkreis 


Qualitätssicherung, Sonstige Reglungen zum Schutz der Pflegebedürftigen

  • § 112 Qualitätsverantwortung
  • § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
  • § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
  • § 114 Qualitätsprüfungen
  • § 114a Durchführung der Qualitätsprüfung
  • § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen (einschl. Pflegetransparenzberichterstattung im Internet) 
  • § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden

Die MDK-Gemeinschaft

In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen MDK. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Dienste.

Berlin und Brandenburg haben einen gemeinsamen MDK. Für Hamburg und Schleswig-Holstein ist der MDK Nord verantwortlich.

Die ersten Medizinischen Dienste gibt es in der jetzigen Form seit 1989, den MDK Sachsen seit 1991. Träger sind die Landesverbände der Krankenkassen und Pflegekassen. Sie finanzieren den Dienst jeweils zur Hälfte. Für die rechtliche Aufsicht sind die Sozialministerien der Bundesländer zuständig.

Die 15 MDK und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS) bilden die MDK-Gemeinschaft. Sie arbeiten eng zusammen. Der MDS koordiniert und fördert die bundesweite Zusammenarbeit. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.

Gemeinsame Arbeitsgruppen wie die Sozialmedizinischen Expertengruppen kümmern sich um neue Entwicklungen in Medizin und Pflege. Dadurch sind die MDK-Gutachter immer auf einem aktuellen Stand.

Für einige sozialmedizinische Themen hat die MDK-Gemeinschaft Sachverstand gebündelt. So gibt es Kompetenz-Centren für Altersmedizin (Geriatrie), für Krebsmedizin (Onkologie), für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Fragen zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement.

Erfahrung und Wissen stellt der MDK auch der Gesundheitspolitik in Bund und Ländern zur Verfügung. Er gibt damit immer wieder Impulse für eine gute, wirksame und wirtschaftliche medizinische Betreuung und Pflege.

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Das Magazin der Medizinischen Dienste

MDK forum erscheint vierteljährlich und informiert über Themen aus dem Bereich pflegerische und medizinische Versorgung im Zusammenhang mit den Aufgaben der Medizinischen Dienste.

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